Es gelten für den gesamten Geschäftsverkehr nur unsere nachstehenden Bedingungen. Mit der Bestellung der Ware erkennt der Besteller diese Geschäftsbedingungen als maßgeblich an. Geschäftsbedingungen des Bestellers finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Unsere Geschäftsbedingungen gehen im Fall eines Widerspruchs mit schriftlich vereinbarten Geschäftsbedingungen des Bestellers vor.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von §310 Abs. 1 BGB.
2. Angebote/Vertragsabschluss
Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot dar, unsere sämtlichen Angebote sind stets freibleibend. Erst die Bestellung einer Ware durch den Besteller ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versenden wir an den Besteller eine Auftragsbestätigung per E-Mail, erst hierdurch kommt ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen zustande. Alle Abschlüsse, Vereinbarungen und Erklärungen, auch die unserer Vertreter, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform - dies gilt nicht für Vereinbarungen nach Vertragsschluss.
3. Preise und Zahlung
(1)
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt sind.
Bei Aufträgen unter dem Mindestbestellwert von 30, € wird eine Bearbeitungsgebühr von 10, € berechnet. Unsere
Preise gelten ab Werk, verladen und unverpackt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen, sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe ausgewiesen. Die Verpackung wird
berechnet. Unsere Angebotspreise basieren auf den Gestehungskosten für Material und Löhne am Tage des Angebots.
Änderungen sind vorbehalten.
(2)
Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
Die Annahme von Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber.
(3)
Wird durch uns die Zahlung gestundet oder zahlt der Besteller – gleich aus welchem Grund –
später als vereinbart, werden für die Zwischenzeit bis zum Zahlungseingang Zinsen in Höhe von acht
Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins der EZB berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung
bedarf. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch uns bleibt vorbehalten.
4. Lieferzeiten und Ersatzlieferung
(1)
Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin
verbindlich zugesagt wurde. Wir sind bemüht, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten, jedoch lehnen
wir alle Ansprüche wegen verspäteter Lieferung ab. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass dies einen Schadensersatzanspruch gegen uns begründet. Höherer Gewalt stehen Streik,
Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich
machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten.
(2)
Wir sind berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte
Ware nicht verfügbar ist und der Besteller seine Zustimmung zu diesem Verfahren im Bestellformular erklärt hat.
(3)
Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig.
5. Gefahrübergang
Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Zusendung und/oder Transport durch uns selbst vereinbart worden ist.
6. Entsorgung
Der Käufer unserer Produkte ist gewerblicher Nutzer und verpflichtet sich den Vorschriften des „Elektrogerätegesetz“ www.stiftung-ear.de zu entsprechen und die bei Walter Messner GmbH gekauften Produkte auf eigene Kosten selbst vorschriftsgemäß zu entsorgen.
7. Haftung und Verjährung
(1)
Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche von uns gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu
untersuchen. Wahrnehmbare Mängel oder Falsch- oder Minderlieferungen sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft
der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel anzuzeigen; andernfalls
gelten sie als genehmigt.
(2)
Für Schleifmittel, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit und/oder nach der Art ihrer Verwendung
einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Müssen Mängel von uns anerkannt werden,
so werden wir nach unserer Wahl entweder die mangelhaften Teile unentgeltlich ausbessern oder neu liefern.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Mängelansprüche
sind des weiteren dann ausgeschlossen, wenn unsere Waren nicht sachgemäß gelagert und/oder behandelt wurden.
(3)
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir
lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
sowie im Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden bis zu einer Höhe des dreifachen Auftragswertes begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf
Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(4)
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach derzeitigem Stand der Technik nicht fehlerfrei
und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher weder für die ständige und
ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-shops noch für elektronische und technische Fehler
während eines Bestellvorgangs, auf die wir keinen Einfluss haben, insbesondere nicht für die verzögerte
Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
(5)
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt
ein Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware an den Besteller. Diese Frist gilt auch für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche
nicht im Zusammenhang mit einem Mangel stehen. Abs. 3 S. 2 bleibt unberührt; in den dort geregelten Fällen und
bei arglistigem Verschweigen gilt die gesetzliche Frist.
8. Eigentumsvorbehalt
(1)
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann
auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber, gleich aus welchem
Rechtsgrund – insbesondere auch aus Saldo aufgrund laufender Rechnung – getilgt hat. Dies gilt auch
dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen gezahlt ist.
(2)
Der Besteller ist zur Benutzung der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden
Waren berechtigt, soweit er nicht mit der Erfüllung irgendwelcher Verbindlichkeiten uns gegenüber in
Verzug ist. Eine Veräußerung oder Verpfändung der in unserem Eigentum stehenden Waren ist unzulässig.
Veräußert der Besteller trotzdem noch in unserem Eigentum stehende Waren, so tritt er schon hiermit
seine sämtlichen Ansprüche, die ihm aufgrund der Veräußerung zustehen, an uns ab.
(3)
Be-und/oder Verarbeitung von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch den Besteller
erfolgt für uns als Hersteller (§ 950 BGB), ohne dass wir hierdurch verpflichtet werden. Entsteht durch
Verarbeitung oder Vermischung solcher Waren mit sonstigen Waren Miteigentum des Bestellers, so überträgt
er seinen Miteigentumsanteil an den neuen Gegenständen schon jetzt auf uns und verpflichtet sich
zu deren Verwahrung für uns.
(4)
Von jeder Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere von Pfändungen
sowie von jeder Beschädigung der in unserem Eigentum stehenden Waren, hat uns der Besteller unverzüglich
Mitteilung zu machen.
Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen, wenn sich der Besteller mit der Erfüllung irgendeiner Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug befindet. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Rücktransport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
(5)
Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren ausreichend gegen
alle versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Diebstahl und Einbruch
zu versichern. Die Kosten von Interventionen, gleich welcher Art, zur Abwehr von Beeinträchtigungen
und Zugriffen Dritter auf in unserem Eigentum stehenden Waren trägt der Besteller.
(6)
Übersteigt der Wert der uns nach vorstehenden Bestimmungen verbleibenden Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 50%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von
Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
9. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden bei uns gespeichert. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
10 . Schlussbestimmungen
(1)
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und uns gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN_Kaufrechts und der „Einheitlichen Kaufgesetze“. Erfüllungsort ist der Sitz
der Walter Messner GmbH, also Oststeinbek. Als Gerichtsstand wird der Sitz der
Walter Messner GmbH für den Fall vereinbart, dass der Besteller keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder Kaufmann, juristische Person des
öffentliches Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Vertragssprache ist Deutsch.
(2)
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vertragsbestimmung
unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche
Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
(3)
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Besteller in Textform bekannt gegeben.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Besteller nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese
Folge werden wir bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Besteller muss den Widerspruch
innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an uns absenden.